- Bitte beachten Sie:
- Das United Nations Department of Economic and Social Affairs (UN DESA) hat das Logo offiziell zum Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025 der Vereinten Nationen entworfen. Als Inhaberin der Rechte an dem Logo hat UN DESA Richtlinien zur Logo-Nutzung („Brand Identity Guidelines“) veröffentlicht, die genau vorgeben, wie und unter welchen Umständen das offizielle Logo anlässlich des Internationalen Jahres der Genossenschaften 2025 genutzt werden darf. UN DESA ist im Fall einer Nutzungsweise, die gegen die „Brand Identity Guidelines“ verstößt, berechtigt, sämtliche ihr zustehenden Rechte gegen das Unternehmen oder die Person geltend zu machen, die für die richtlinienwidrige Nutzung verantwortlich ist!
- Aufgrund der vereinfachten Vorgehensweise zum Bezug des Logos entfällt für die direkten und indirekten Mitglieder des DGRV die Notwendigkeit, das Recht zur Logonutzung über UN DESA selbst zu beantragen. Die daher in Deutschland nicht einschlägigen Passagen der „Brand Identity Guidelines“ wurden in der Übersetzung entsprechend gestrichen wiedergegeben. Sie finden die Übersetzung mit den gestrichenen Passagen hier und das Originaldokument hier.
- Der Bezug und die Nutzung des Logos setzen auch in diesem Fall voraus, dass Sie die „Brand Identity Guidelines“ der UN DESA im Hinblick auf die korrekte Nutzung des Logos einhalten. Hierzu sind die konkreten Gestaltungsvorgaben (z.B. Abstände, Farbcodes, Schrift etc.) aus den „Brand Identity Guidelines“ ausnahmslos einzuhalten.