Die Genossenschaft gründen.

Die formale Gründung ist der letzte Schritt. Sie besteht aus der Gründungsversammlung, der Gründungsprüfung und der Registrierung. Für die formale Gründung finden Sie hier die wichtigen Dokumente.

 

Formale Gründung

Die Gründung der Genossenschaft findet in der Gründungsversammlung statt. Den versammelten Personen werden das wirtschaftliche Konzept und die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend erläutert. Der Gründungsakt wird mit der Unterzeichnung der Satzung durch die Gründungsmitglieder vollzogen. Es ist sorgfältig festzuhalten, ob das Mitglied persönlich oder z. B. ein Unternehmen durch einen Bevollmächtigten die Mitgliedschaft erworben hat. Unterstützung für die Durchführung der Gründungsversammlung finden Sie in den Dokumenten. Von Vorteil ist auch die Einladung des Genossenschaftsberaters in die Gründungsversammlung.

  Dokumente für die Gründungsversammlung:

Nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes prüft ein genossenschaftlicher Prüfungsverband im Interesse der Mitglieder und Gläubiger die wirtschaftlichen Verhältnisse der neu gegründeten Genossenschaft. Hierzu müssen dem Verband die Gründungsunterlagen zur Begutachtung vorgelegt werden. Schwerpunkt des Gründungsgutachtens ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzepts, die Eintragungsfähigkeit der Satzung sowie die Effektivität der Mitgliederförderung.

  Dokumente für die Gründungsprüfung:

Nach der Gründungsprüfung wird die Genossenschaft beim Genossenschaftsregister eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand der Genossenschaft.

  Dokumente für den Eintrag in das Register: