Passt Ihre Gründungsidee zur genossenschaftlichen Rechtsform ?

Gemeinschaftliche Initiativen können verschiedene Rechtsformen wählen. Die eingetragene Genossenschaft ist dabei nicht immer die erste Option. Die nachfolgenden Fragen sollen eine erste Orientierung geben. Nur wenn alle Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist die Genossenschaft für Ihr Vorhaben geeignet.

Nur wenn die folgenden Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, ist die Genossenschaft für ihr Vorhaben geeignet.

Soll das gemeinsame Ziel durch eine Kooperation erreicht werden?

Die Genossenschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen selbständiger Mitglieder!
Die Genossenschaft ist für kooperative Geschäftsmodelle gedacht. Kooperation bedeutet, dass man bei bestimmten Aufgaben zusammenarbeitet, ansonsten aber selbständig bleibt. Beispielsweise kooperieren Unternehmen miteinander, um günstig einzukaufen oder Dienstleistungen zu vermarkten. Bürgerinnen und Bürger kommen in Genossenschaften zusammen, um z.B. ein Windrad zu betreiben oder einen Dorfgasthof zu retten.

Soll die Kooperation gleichberechtigt sein?

Die Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform!
Kooperationen können sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Eine wesentliche Frage ist, wie die Entscheidungsfindung geregelt sein soll. Es gibt Kooperationen, bei denen die größeren Kooperationspartner mehr zu sagen haben. Die Genossenschaft ist hingegen aber nur für Kooperationen geeignet, bei denen eine gleichberechtigte Zusammenarbeit gewünscht ist.

Soll ein gemeinsames Unternehmen für wirtschaftliche Aufgaben gegründet werden?

Genossenschaften sind wirtschaftlich tätige Unternehmen!
Genossenschaften können wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Bei jeder Genossenschaft handelt es sich aber immer um ein Unternehmen mit einem Geschäftsbetrieb. Es müssen Einnahmen erwirtschaftet werden, um die anfallenden Kosten decken zu können. Die Genossenschaft ist also kein ideeller Zusammenschluss, sondern eine wirtschaftliche Betätigung.

Sollen die Produkte/Dienstleistungen der Genossenschaft den Mitgliedern zugutekommen?

Genossenschaften fördern ihre Mitglieder!
Genossenschaften haben den gesetzlich festgelegten Zweck, ihre Mitglieder zu fördern. Anders formuliert: Die Leistungen der Genossenschaft sollen den Mitgliedern zugutekommen. Die Mitgliederförderung schließt aber nicht aus, dass zusätzlich auch andere Kunden („Nicht-Mitglieder“) die Leistungen erhalten dürfen bzw. die Allgemeinheit von der Aktivität der Genossenschaft profitiert. Der Fokus der Genossenschaft liegt aber auf den Bedürfnissen der Mitglieder.

Soll nicht nur Kapital eingesammelt werden?

Genossenschaften sind keine Geldanlage!
Die Genossenschaft ist keine Kapitalsammelstelle. Ihre Geschäftstätigkeit ist auch nicht auf die Zahlung einer Dividende an die Mitglieder fokussiert. Im Gegenteil: Die Mitglieder zeichnen Geschäftsanteile, um der Genossenschaft das Eigenkapital für die unternehmerische Tätigkeit bereitzustellen. Die Finanzierung der Genossenschaft und die Zahlung einer Dividende darf nicht der einzige Zweck der Mitgliedschaft sein.

Soll ein langfristiges Unternehmen gegründet werden?

Genossenschaften sind nachhaltige Unternehmen!
Genossenschaften sind keine typischen Startups, die schnell wachsen und kurzfristig von den Gründern verkauft werden sollen. Sie sind vielmehr auf eine langfristige Perspektive ausgerichtet.

Von der Idee zur Gründung

Die Geschäftsidee entwickeln.

Mit dem GenoCanvas können Sie Ihre Ideen in der Gruppe systematisch diskutieren und das Erstgespräch mit dem Gründungsberater vorbereiten.