Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG

Die Genossenschaft für Stadtentwickler:innen

Als sich der Chef und Co-Gründer des früheren Stadtplanungsbüros „Kohlbrenner“ aus dem Tagesgeschäft zurückziehen wollte, war die Zukunft des Unternehmens zunächst ungewiss – bis eine Gruppe langjähriger Mitarbeiter:innen eine Genossenschaft gründete und ihr Büro gemeinsam übernahm. Seither hat sich die Planergemeinschaft mit ihrem Team von 30 Leuten zu einer festen Größe in Berlin entwickelt.

Die Nachfolge genossenschaftlich sichern

Beim Thema Unternehmensnachfolge kommt bei vielen Einzelnunternehmer:innen schnell der Gedanke an eine Übernahme durch die Kinder oder durch eine:n langjährige:n und verdiente:n Mitarbeiter:in auf. So auch geschehen im Falle des Berliner Stadtplanungsbüros „Kohlbrenner“. Als Urs Kohlbrenner 64 Jahre alt war, bot er die Firma seinen Mitarbeiter:innen zum Kauf an und ging davon aus, seine Geschäftsführerin oder eine Gruppe aus leitenden Angestellten könnten sich der Firma annehmen. Doch dieser Plan ging zunächst nicht auf. Seine damalige Geschäftsführerin sah sich selber in absehbarer Zeit in Rente gehen und die anderen potenziellen Kandidat:innen scheuten sich davor, alleine so viel Verantwortung und neuen Aufgaben, die mit dem Besitz eines Unternehmens auf sie zukämen, zu übernehmen. Die rettende Idee kam dennoch aus den Reihen der Belegschaft. Dort wurde eine Lösung gefunden, die Aufgaben, Verantwortung und Investitionen auf mehreren Schultern verteilt: die Umwandlung in eine Genossenschaft. Die Wahl fiel auch auf die genossenschaftliche Rechtsform, weil dieses Modell sich als besonders gut geeignet herausstellte für die Arbeit eines Stadtplanungsunternehmens. Denn üblicherweise muss an den Aufträgen interdisziplinär zusammengearbeitet werden. Konkret bedeutet das, dass für ein Projekt immer verschiedene Gewerke (wie zum Beispiel Landschaftsplanung, Grafik und Marketing) gefragt sind und ihr Know-how gleichberechtigt in die Projektentwicklung eingebracht werden sollte. Das demokratische Grundprinzip der Genossenschaft bietet hierfür die optimale Voraussetzung.

Von Mitarbeiter:innen zu Eigentümer:innen

Die ersten Schritte der Umwandlung waren nicht leicht. Es galt einen kompromissfähigen Verkaufspreis zu finden, alle Beteiligten mussten in bis dato ungewohnte Rollen(verhältnisse) schlüpfen, sei es zwischen – bald ehemaligem – Chef und seiner Nachfolge oder teamintern. Mit der Zeit fanden aber alle Mitglieder eine gute Balance.

„Gemeinschaftliches und integriertes Denken und Handeln sind wichtige Werte, die unsere tägliche Arbeit prägen“, erklärt die Genossenschaft auf ihrer Website.


Parallel zu den Fragen der Unternehmensführung mussten die Mitglieder die konkrete Übernahme der Firma bewerkstelligen. Für die Transformation des Unternehmens wurde die Zahlung an den Inhaber auf mehrere Jahre verteilt. Der Eigentümer erhielt zunächst eine Einmalzahlung. Zudem wurde für die nachfolgenden Jahre eine abgestufte Gewinnbeteiligung festgelegt. Die Mitarbeiter:innen bekommen damals wie heute eine Mindestbeteiligung von zwei Geschäftsanteilen und genossenschaftstypisch ein gleichberechtigtes Mitspracherecht am Unternehmen und somit auch an der Entwicklung der Büroausrichtung. Ein Modell, das den unternehmerischen Erfolg mit den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Mitglieder in Einklang bringt.

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